Zur Zeit nicht besetzt

Der Ortsbeauftragte (OB) leitet seinen Ortsverband (OV) in eigener Verantwortung. Dabei vollzieht er das THW-Gesetz im räumlichen Zuständigkeitsbereich des OV.

Ebenso ist er für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen sowie der entsprechenden Richtlinien verantwortlich. Dies erfolgt unter dem primären Ziel der Sicherstellung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft des Ortsverbandes. Neben der Sicherstellung der Einsatzbereitschaft ist er für den Ausbildungsstand verantwortlich.

Im Einsatzfall ist er der Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträgern auf örtlicher Ebene. Außerdem ist er der organisatorische Leiter des THW-Einsatzes in seinem Zuständigkeitsbereich. Bei überörtlichen / überregionalen Einsätzen erhält er die Einsatzaufträge vom Leiter der Reginalstelle Halle/Saale.

Überdies repräsentiert er den Ortsverband nach außen und ist der Ansprechpartner für die örtliche Helfervereinigung.