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Ab ins THW!

Sie interessieren sich für den Umgang mit moderner Technik, arbeiten gerne im Team und möchten anderen Menschen helfen? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Doch wann kann ich in das THW aufgenommen werden? Welche Rechte und Pflichten habe ich und wie sieht's mit Urlaub aus? Antworten auf diese Fragen und vieles Wissenswerte mehr rund um das Technische Hilfswerk finden Sie hier.

 

Welche Vorraussetzungen muss ich für das THW mitbringen?

 

  • das 17. Lebensjahr vollendet haben
  • das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • die erforderliche Tauglichkeit besitzen
  • für den Dienst im THW zur Verfügung stehen
  • einen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
  • in einer anderen Katastrophenschutzorganisation nicht unehrenhaft entlassen worden sein
  • zum demokratischen Rechtsstaat bekennen
  • nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber rechtskräftig verurteilt worden sein, es sei denn, die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt
  • nicht nach §13 des Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sein

 

Für interessierte Mädchen und Jungen im Alter zwischen 10 und 17 Jahren besteht die Möglichkeit zur Mitwirkung in einer THW-Jugendgruppe. Die Nachwuchsorganisation des THW hat sich zur Aufgabe gemacht, Jugendliche in spielerischer Form an die Technik des THW heranzuführen und bietet jede Menge interessantes Freizeitprogramm.